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Ein Außenminister an seine Beamten

Können Sie entziffern, wessen Unterschrift dieser Erlass trägt? Ein Blick auf das Datum hilft: 1881 war Otto von Bismarck Außenminister des Deutschen Reiches.

Bismarcks Schönschreiberlass

Bismarcks Schönschreiberlass

Das Archiv der Auswärtigen Amts hat dem HDS freundlicherweise diesen Originaltext zur Verfügung gestellt.

Die ersten in Deutschland produzierten Schreibmaschinen kamen 1882/83 auf den Markt. Erst viele Jahre später wurden sie in der öffentlichen Verwaltung eingesetzt. Bis dahin wurden alle Akten, Briefe und sonstigen Schriftstücke in der „deutschen“ Handschrift verfasst. Da die heute nicht mehr viele Menschen lesen oder gar schreiben können,  hier die „Übersetzung“ des Bismackschen Erlasses:

Berlin, den 2. Dezember 1881

I 11584

Mehrere der Herren, welche Aktenstücke an mich einreichen, schreiben ihre Namen so, dass die Unterschrift zwar Ihnen selbst als Ausdruck desselben gelten kann, für Andere indessen unverständlich bleibt. Es ist dieß absolut unzulässig und eine deutliche Unterschrift nicht allein aus Pflichten des Amtes, sondern schon aus denen der Höflichkeit notwendig. Auch abgesehen von meiner Person hat Jedermann, welcher eine amtliche Zuschrift erhält, das Recht den darunter befindlichen Namen mühelos und ohne Zuhülfenahme des Staatshandbuchs außer Zweifel zu stellen. Es wird mir unerwünscht sein, wenn ich genöthigt werde, einzelne Herren besonders und persönlich auf diese Verpflichtung aufmerksam zu machen; ich werde aber dazu schreiten, sobald mir wieder Veranlassung geboten werden sollte.
Ich stelle die dienstliche Forderung, dass jeder Beamte seinen Namen so schreibt, dass er nicht allein entziffert, sondern auf den ersten Blick geläufig gelesen werden kann.

vBismarck