Haus der deutschen Sprache
Aktuelles

Deutsch bei Facebook & Co.

Deutschsprachige Kunden und Nutzer international tätiger Unternehmen wie Facebook, Google, Uber können mit diesen grundsätzlich in ihrer Muttersprache verkehren. Dies hat das Oberlandesgericht München in einem Urteil gegen die in Irland ansässige US-amerikanische Firma Facebook entschieden und damit einen gegenteiligen Beschluss des Landgerichts in Kempten (Allgäu) aufgehoben. Geklagt hatte ein Nutzer, der einen deutschsprachigen Schriftsatz an die Firmenzentrale in Dublin geschickt hatte. Dieser kam zurück mit der Begründung, man verstehe bei Facebook nur Englisch. Facebook werde in 89 Sprachen angeboten und verfüge nicht über Angestellte, die sämtliche 89 Sprachen sprächen. Das Landgericht sieht das anders: Ein Unternehmen wie Facebook mit über 31 Mio. Kunden in Deutschland und einem vollständig in deutscher Sprache verfassten Angebot muss auf sachkundiges Personal zurück-greifen können, das in hinreichendem Umfang der deutschen Sprache mächtig ist.